Registriert seit: Sep 2014
(03.03.2016, 09:29)Joschi schrieb: Machen wirs uns mal ganz einfach:
§ 4 Gaststätten
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.
§ 5 Tanzveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.
Somit sollte wohl klar sein, das alle Ponies unter 18 nur bis 24 Uhr freilauf haben und wer jünger als 16 ist gar nicht ohne Erziehungsberechtigten erscheinen darf. Gibt doch klare Gesetze für sowas
Für unseren Fire heißt das, du brauchst eine Begleitung, sonst bekommen die Veranstalter verdammt großen Ärger...
§ 27 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 oder 6, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium anbietet, überlässt, zugänglich macht, ausstellt, anschlägt, vorführt, einführt, ankündigt oder anpreist,
2.
entgegen § 15 Abs. 1 Nr. 7, auch in Verbindung mit Abs. 2, ein Trägermedium herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält oder einführt,
3.
entgegen § 15 Abs. 4 die Liste der jugendgefährdenden Medien abdruckt oder veröffentlicht,
4.
entgegen § 15 Abs. 5 bei geschäftlicher Werbung einen dort genannten Hinweis gibt oder
5.
einer vollziehbaren Entscheidung nach § 21 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 zuwiderhandelt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender
1.
eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch wenigstens leichtfertig ein Kind oder eine jugendliche Person in der körperlichen, geistigen oder sittlichen Entwicklung schwer gefährdet oder
2.
eine in § 28 Abs. 1 Nr. 4 bis 18 oder 19 bezeichnete vorsätzliche Handlung aus Gewinnsucht begeht oder beharrlich wiederholt.
(3) Wird die Tat in den Fällen
1.
des Absatzes 1 Nr. 1 oder
2.
des Absatzes 1 Nr. 3, 4 oder 5
fahrlässig begangen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu hundertachtzig Tagessätzen.
(4) Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 3 Nr. 1 sind nicht anzuwenden, wenn eine personensorgeberechtigte Person das Medium einem Kind oder einer jugendlichen Person anbietet, überlässt oder zugänglich macht. Dies gilt nicht, wenn die personensorgeberechtigte Person durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen ihre Erziehungspflicht gröblich verletzt.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 28 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 3 Abs. 1 die für seine Betriebseinrichtung oder Veranstaltung geltenden Vorschriften nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bekannt macht,
2.
entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 eine Kennzeichnung verwendet,
3.
entgegen § 3 Abs. 2 Satz 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gibt,
4.
entgegen § 3 Abs. 2 Satz 3 einen Hinweis gibt, einen Film oder ein Film- oder Spielprogramm ankündigt oder für einen Film oder ein Film- oder Spielprogramm wirbt,
5.
entgegen § 4 Abs. 1 oder 3 einem Kind oder einer jugendlichen Person den Aufenthalt in einer Gaststätte gestattet,
6.
entgegen § 5 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person die Anwesenheit bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung gestattet,
7.
entgegen § 6 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person die Anwesenheit in einer öffentlichen Spielhalle oder einem dort genannten Raum gestattet,
8.
entgegen § 6 Abs. 2 einem Kind oder einer jugendlichen Person die Teilnahme an einem Spiel mit Gewinnmöglichkeit gestattet,
9.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Satz 1 zuwiderhandelt,
10.
entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
11.
entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ein alkoholisches Getränk in einem Automaten anbietet,
11a.
entgegen § 9 Abs. 4 alkoholhaltige Süßgetränke in den Verkehr bringt,
12.
entgegen § 10 Abs. 1 Tabakwaren abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen gestattet,
13.
entgegen § 10 Abs. 2 Satz 1 Tabakwaren in einem Automaten anbietet,
14.
entgegen § 11 Abs. 1 oder 3, jeweils auch in Verbindung mit Abs. 4 Satz 2, einem Kind oder einer jugendlichen Person die Anwesenheit bei einer öffentlichen Filmveranstaltung, einem Werbevorspann oder einem Beiprogramm gestattet,
14a.
entgegen § 11 Abs. 5 einen Werbefilm oder ein Werbeprogramm vorführt,
15.
entgegen § 12 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person einen Bildträger zugänglich macht,
16.
entgegen § 12 Abs. 3 Nr. 2 einen Bildträger anbietet oder überlässt,
17.
entgegen § 12 Abs. 4 oder § 13 Abs. 2 einen Automaten oder ein Bildschirmspielgerät aufstellt,
18.
entgegen § 12 Abs. 5 Satz 1 einen Bildträger vertreibt,
19.
entgegen § 13 Abs. 1 einem Kind oder einer jugendlichen Person das Spielen an Bildschirmspielgeräten gestattet oder
20.
entgegen § 15 Abs. 6 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gibt.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer als Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt,
2.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 5 Satz 3 oder § 13 Abs. 3, oder nach § 14 Abs. 7 Satz 3 zuwiderhandelt,
3.
entgegen § 12 Abs. 5 Satz 2 einen Hinweis nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig anbringt oder
4.
entgegen § 14 Abs. 7 Satz 1 einen Film oder ein Film- oder Spielprogramm mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" kennzeichnet.
(3) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 12 Abs. 2 Satz 4 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gibt oder
2.
entgegen § 24 Abs. 5 Satz 2 eine Mitteilung verwendet.
(4) Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein in Absatz 1 Nr. 5 bis 8, 10, 12, 14 bis 16 oder 19 oder in § 27 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 bezeichnetes oder in § 12 Abs. 3 Nr. 1 enthaltenes Verbot oder durch eine vollziehbare Anordnung nach § 7 Satz 1 verhindert werden soll. Hinsichtlich des Verbots in § 12 Abs. 3 Nr. 1 gilt dies nicht für die personensorgeberechtigte Person und für eine Person, die im Einverständnis mit der personensorgeberechtigten Person handelt.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Gesamtes Jugendschutzgesetz nachlesbar: Klick mich ich bin ein Link
Will ja kein Miesmacher sein, aber hier geht es wenn es richtig schlimm kommt um Geld- oder Freiheitsstrafen in unangenehmer Höhe. ich versteh nur bla bla bla
Ich hab keine Angst vor den Monstern in der Dunkelheit, denn die Monster haben Angst vor mir.
Registriert seit: Oct 2015
(03.03.2016, 20:13)sirgangel schrieb: ich versteh nur bla bla bla
Ist mir ja persönlich ziemlich egal, was du verstehst, aber wir haben nunmal in Deutschland ein Gesetzbuch, in welchem sowas definiert ist. Wem die Regeln nicht passen, kann ja gerne Klage einreichen
Das macht bei der aktuellen Situation aber keinen Unterschied.
Deine Antwort war im Endeffekt nur unnötig und überflüssig, da ich mich ziemlich verständlich und klar ausgedrückt habe.
Bitte mal den Unterschied zwischen konstruktiv und deplaziert googlen. Schönen Tag noch.
Techno is love,
techno is live.
Liebe den Beat und lebe den Bass.
150 Herzschläge pro Minute sind nicht genug.
Hab euch alle lieb:
Registriert seit: Dec 2015
04.03.2016, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2016, 23:41 von Joker's Wild.)
(04.03.2016, 16:16)Joschi schrieb: Bitte mal den Unterschied zwischen konstruktiv und deplaziert googlen. Schönen Tag noch.
Registriert seit: Aug 2015
Kurzfassung: Ich darf also (zwar nicht ewig...) alleine rumlaufen
Registriert seit: Jan 2016
Kommt drauf an, wie alt bist du denn?
Registriert seit: Aug 2015
(07.03.2016, 18:12)Zecora95 schrieb: Kommt drauf an, wie alt bist du denn?
15
Registriert seit: Jan 2016
Das ist jetzt schlecht ohne Begleitung
Registriert seit: Sep 2014
Ich hab keine Angst vor den Monstern in der Dunkelheit, denn die Monster haben Angst vor mir.
Registriert seit: Jan 2016
NEWS
Heute kamen sie an... Die von euch gewünschten Stoffbändchen statt Papierstreifen. Danke an der Stelle an Myrami der mir geholfen hat den Kampf mit den Druckdaten für die Druckerei zu gewinnen, es stellte sich komplizierter da als wir dachten. (FunFact: Der letzte Versuch mit dem Dateinamen scheissdreck.jpg haben sie aktzeptiert und waren nach Datencheck korrekt, hoffentlich hat bei denen im Büro einer geschmunzelt)
By The way: Sry das ich hier die Neuigkeiten etwas schleifen gelassen habe :S Wird verbessert
Registriert seit: Jan 2016
Es gibt ein bisschen was zu berichten! Zeit die Tastatur zu schlagen...
Neues Orga-Mitglied
Der ursprüngliche Gast "Mystogan" hat sich als würdig erwiesen unserer Orga beizuwohnen
Spaß beiseite... Wir freuen uns das er dabei ist und das Derpyfest tatenkräftig unterstützen wird. Dank des Zuwachses können wir nun noch mehr Ideen umsetzen und auf andere Dinge besser konzentrieren.
Änderung am Kaffee & Kuchen
Surprise, Surprise! Am Samstag Nachmittag übernimmt das Straw'n'Berries die Ausgabe der Muffins (welche vom Cafe selbst gebacken werden :o), der Kuchen, des Kaffee und alles was dazugehört. Die Versorgung des Cafes läuft über das Derpyfest, somit ist dies nach wie vor in allen Tickets inklusive. Das Straw'n'Berries Cosplay-Cafe dürfte manchen von euch von der Brony Fair bekannt sein. Klickt einfach auf Ihr Logo um auf Ihre Facebook-Seite zu gelangen.
Neuer DJ
Leider musste FruityFusion uns absagen. Großen Dank an Javier für dein schnelles einspringen. Javier wird euch von 0-2 Uhr mit feinstem Pony-Dubstep versorgen, direkt im Anschluss spielen wir das Set von FruityFusion, welches er uns dennoch vorbereiten möchte (Ist dann halt nur nicht Live). Auf Musikwünsche geht Javier soweit es geht gerne ein, sendet diese bitte direkt an Ihn per PN oder äußert sie hier im ThFred.
Cocktails & die Getränkekarte
Keine Sorge, sie sind nach wie vor inklusive. Sofern Ihr die Cocktail-Karte von Evangelion bereits kennt (PCRP, Brony Fair) könnt Ihr eure Wunschcocktails gerne noch nennen. Alle Cocktails werden wir leider nicht anbieten, weshalb wir uns auf die begehrtesten beschränken wollen. (Die 1,5 Liter Apple Family ist auf jeden Fall schonmal dabei).
Eine finale Getränkekarte ist in Arbeit, sollte es da was geben, meldet euch! Fassbier ist garantiert. Dabei wird auf ein lokales Bier zurückgegriffen.
Info zur Gastnummer
Auf jedem Ticket befindet sich eine gar lustige Gastnummer. Auf Wunsch wird an dem viel zu langem Ende eures Festbandes mit einem weißen Stift diese nochmal notiert. Eine Entfernung der Nummer ist leicht möglich. Einfach abschneiden und UNBEDINGT! mit einem Feuerzeug die beiden Enden des Bandes zusammenfrickeln. Sonst fliegt das Band ziemlich schnell auseinander. Stiftung Zebratest kann das bestätigen!
Die Gastnummer wird zur Sicherheit zusammen mit eurem Namen für die Wettbewerbe benutzt und kann auch an der Theke bei der Getränkebestellung mit angegeben werden (Dies ist jedoch nicht Pflicht!). Die Erfassung der Getränke dient unter anderem der Verlosung der Überraschung um 2 Uhr. Wer also gezielt sagt, ich möchte gar nicht erst für die Überraschung in Frage kommen, bestellt einfach ohne Nummer an der Theke. (Das Thekensystem verwendet die Gastnummer auschließlich für die Verlosung. Alle erfassten Gastnummern werden nach dem Derpyfest gelöscht)
Termin für Anmeldeende
Die Ticketanmeldung wird nur noch bis zum 16.05.2016 0:01 Uhr möglich sein. Falls danach noch Interesse bestehen sollte kann dies per PN versucht werden zu regeln. Grund sind die Dauer von Überweisungen (auch aus Österreich und Schweiz) und die uns ab dem Mittwoch vor dem Derpyfest zur Verfügung stehenden Zeit.
Shuttle? No problema!
Um eure Abfahrtzeiten mit dem Zug oder den Bus nicht zu gefährden wäre es praktisch wenn Ihr per PN an mich eure Ankunftszeit am Samstag sowie die Abfahrtszeit am Sonntag übermittelt. Eine bessere Organisation der Shuttle-Fahrer ermöglicht es uns nämlich euch garantiert pünktlich abzuliefern. Nicht das alle Fahrer auf Achse sind und jemand tippt uns auf die Schulter "Ähm... Mein zug fährt in 20 Minuten".
Auch bei der Ankunft achten wir auf einiges. Verspätete Züge wären eine Sache davon, das Shuttle wird an einem Schild im Fenster sowie einem Typen der vor dem Auto eine Stange mit dem Derpyfest-Logo und dem Wort SHUTTLE hochhält zu erkennen sein und immer zu den Ankunftszeiten von den Zügen vor Ort stehen. Sollte sich ein Zug der im normalen Shuttle-Zeitraum ankommen sollte soweit verspäten das theoretisch kein Shuttle mehr fährt, schicken wir es dennoch los. Wir werden ein Auge auf die Cantus-Züge haben.
Und zum Abschluss ein neues Video:
So genug geschwafelt, das Zebra muss ins Bett
Bald gibt es wieder neue Infos, also falls noch nicht geschehen, abonniert das Thema damit Ihr nichts verpasst.
Grüße,
Eure Derpyfest-Orga
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